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Rede zur Absicherung für das Erwerbsunfähigkeitsrisiko

Absicherung für das Erwerbsunfähigkeitsrisiko

Vizepräsidentin Petra Pau:

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk das Wort.

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Recht weist der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund auf das steigende Risiko von Armut im Alter gerade bei erwerbsgeminderten Versicherten hin und fordert von uns im Parlament Nachbesserung. Es wurde gerade gesagt, dass die allgemeine Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Erwerbsminderungsrenten betreffe. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren das Zugangsalter von Erwerbsgeminderten kontinuierlich gesunken ist: in den letzten zehn Jahren immerhin um zwei Jahre. Wenn wir nicht gegensteuern, verliert die Erwerbsminderungsrente ihre Funktion für die existenzielle Sicherheit von Menschen mit einer Erwerbsminderung. Darum ist es gut, dass wir heute zwei Anträge beraten. Besser wäre es, wenn wir auch einen Antrag der Großen Koalition hier beraten könnten.

(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die kneifen wie immer, Frau Kollegin!)

Die FDP macht in ihrem Antrag Vorschläge zur Nachbesserung in den Bereichen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, damit auch die Erwerbsminderung in diesen Säulen abgesichert ist. Wir Bündnisgrünen haben uns die Frage gestellt: Welches ist der vorrangige Weg, damit Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung nicht bis zum Rentenalter arbeiten können, dennoch vor Armut im Alter geschützt sind?

Unsere grundsätzliche Antwort lautet: Der Schutz vor Armut im Alter muss im Rahmen der ersten Säule erfolgen, also in der gesetzlichen Rentenversicherung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen nicht, dass nur Versicherte, die sich eine ergänzende Altersvorsorge leisten können, vor Armut geschützt sind. Die FDP hat da offensichtlich eine andere Klientel vor Augen. Dieser Grundsatz wird umso deutlicher, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass eine teilweise oder auch vollständige Erwerbsminderung und Behinderung bereits in sehr jungen Jahren eintreten kann.

Damit die Erwerbsminderungsrente gerechter wird und einen besseren Schutz vor Armut im Alter bietet, ist es grundsätzlich erforderlich, die Zurechnungszeit bis zu dem Zeitpunkt der abschlagsfreien Erwerbsminderungsrente anzuheben, auch wenn dies Geld kostet, Kollege Schaaf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gegenwärtig müsste die Zurechnungszeit bis zum 63. Lebensjahr fortgeführt werden. Nur so kann eine Benachteiligung infolge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung in jungen Jahren ausgeglichen werden. Dies mag Geld kosten; aber die Menschen suchen sich das nicht aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern erneut, das Zugangsalter für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente mit 63 Jahren beizubehalten und somit die Anhebung nach dem Altersgrenzenanpassungsgesetz von 63 auf 65 Jahre wieder rückgängig zu machen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bereits bei der Debatte um die Rente mit 67 hatten wir verdeutlicht, dass eine Anhebung des Zugangsalters für die Erwerbsminderungsrente willkürlich ist. Eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente mit 63 Jahren ist gerechter als Ausnahmeregelungen für langjährig Versicherte, die eben das Glück haben, über eine robustere Gesundheit zu verfügen, oder die unter weniger belastenden Arbeitsbedingungen arbeiten konnten.

Die Öffnung der Riester-Rente für das existenzielle Risiko der Erwerbsminderung halten wir durchaus für richtig, Herr Kollege Kolb; aber dies gibt es schon, wie wir gerade gehört haben. Die anderen Vorschläge des FDP-Antrags lehnen wir ab. Sie sind überflüssig und haben mit solidarischer Absicherung nun wirklich gar nichts zu tun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die FDP scheint vor allem bei der zweiten Forderung in ihrem Antrag mehr die Interessen der Versicherungswirtschaft denn die der Versicherten im Auge zu haben.

(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Diesen Verdacht darf man hegen!)

Natürlich würden sich die Versicherungen freuen, wenn sie den Garantiezins senken könnten. Dass dies nicht nötig ist, zeigen die Tarifverträge der Chemie- und der Metallbranche. Mit diesen Tarifverträgen wird deutlich, dass die Berufs- und Erwerbsminderungsrente zu günstigen Konditionen für die Versicherten auch in die betriebliche Altersvorsorge eingebaut werden kann.

Ich fasse zusammen: Damit die Erwerbsminderungsrente auch gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftige besser vor Armut im Alter schützt, ist ein ausreichender Schutz in der ersten Säule der Alterssicherung geboten. Dazu fordern wir eine Beibehaltung des Referenzalters von 63 Jahren. Zusätzlich muss die Zurechnungszeit angepasst werden, und zwar grundsätzlich bis zur abschlagsfreien Erwerbsminderungsrente.

Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und bitte Sie, das zu unterstützen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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