Menü

Rede zum Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:

Nun hat das Wort die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist ein wichtiges familienrechtliches Reformprojekt. Wir haben damit schon unter Rot-Grün begonnen, und wäre uns nicht der Kanzler abhandengekommen,

(Heiterkeit - Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für den wäre das auch teuer geworden!)

hätten wir es unter Rot-Grün wahrscheinlich auch beendet. Nun kommt dieses Projekt zum Abschluss, und das ist gut so.

Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ist vor allem für die Alterssicherung von Frauen von erheblicher Bedeutung. So profitierten 2005 mehr als 2 Millionen Versicherte davon. Ich begrüße sehr, dass wir beim Familienrecht erneut einen fraktionsübergreifenden Konsens gefunden haben. Die Reform des viel zu komplizierten Versorgungsausgleichsrechts war ein Mammutprojekt. Ein neues System war aber auch deswegen erforderlich, weil die Bedeutung betrieblicher und privater Altersvorsorge zugenommen hat.

Beim Versorgungsausgleich nach Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft werden die Altersversorgung bzw. die entsprechenden Anwartschaften aufgeteilt. Im bisherigen System ist nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Ausgleich vorgesehen. Das ist kompliziert und führte zu Ungerechtigkeiten, gerade im Hinblick auf die Frauen; denn meist sind ja die Frauen ausgleichsberechtigt. Die hohe Zahl der eingereichten Petitionen hat deutlich gemacht, dass die Idee der gleichen Teilhabe an der Versorgung nicht durchgehend umgesetzt wurde und viele Menschen unter den Unzulänglichkeiten des bisherigen Rechts zu leiden hatten. Das werden wir jetzt ändern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Danke schön, Herr Kollege.

(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen bin ich da! - Heiterkeit - Weiterer Zuruf des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn du mir noch erklärst, warum Herr Gehb zustimmt, bin ich ganz zufrieden!)

- Der könnte auch klatschen. - So ließ sich das Problem der Vergleichbarmachung der verschiedenen Ansprüche nicht befriedigend lösen. Frauen hatten häufig keinen gerechten Anteil, insbesondere nicht an den Betriebsrenten des geschiedenen Ehegatten.

Das Thema hat darüber hinaus eine Ost-West-Relevanz. Der Versorgungsausgleich ist gerade für die Alterssicherung geschiedener Frauen in Westdeutschland bedeutsam. Aufgrund des Fortbestehens des Alleinernährermodells stammten 2005 mehr als ein Drittel ihrer Rentenansprüche, immerhin 260 Euro im Monat, aus dem Versorgungsausgleich. Bei den Frauen in Ostdeutschland - die überwiegend durchgängig erwerbstätig waren - ist es nur etwas mehr als halb so viel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das alte System war selbst für Spezialistinnen und Spezialisten nicht mehr durchschaubar. Herr Gehb hat es, wie er mir vorhin gesagt hat, auch nicht verstanden.

(Heiterkeit des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Was? Sie verstehen auch nicht die kleinste Ironie! - Christian Lange [Backnang] [SPD]: Selbst wenn es so wäre, würde er es nicht zugeben!)

Das neue System ist gerechter, und der Gesetzentwurf ist verständlicher und transparenter. Statt eines Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung wird die Teilung eines jeden einzelnen Anrechts, innerhalb des jeweiligen Systems, eingeführt. So werden auch Leistungen bzw. Ansprüche aus Betriebsrenten hälftig geteilt, wofür die ausgleichsberechtigte Person ein eigenes Konto beim jeweiligen Träger erhält. Jede Einzelversorgung wird also zwischen den Ehegatten entsprechend der Ehezeit geteilt und innerhalb des gleichen Systems saldiert. Dadurch entfallen Transferverluste und Prognosefehler. Durch diese Regelung schaffen wir echte Teilhabegerechtigkeit.

Nach der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss wurden weitere Verbesserungen in den Gesetzentwurf übernommen, die auch unsere Anliegen waren. Ich nenne nur die Antragslösung bei kurzer Ehedauer, also bei weniger als drei Jahren, und die Erweiterung des Ausgleichs in Bagatellfällen und bei nicht abgeschlossenen Altfällen.

Im Bericht des Rechtsausschusses ist im Übrigen auf Wunsch der Grünen eine Klarstellung vorgenommen worden. Darin kommt die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, die Kosten für die Betroffenen in bestimmten Fällen zu begrenzen.

Abschließend möchte ich eine Änderung besonders hervorheben. Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns doch noch darauf verständigen konnten, die Lebenspartnerschaften nahezu vollständig gleichzustellen und die Ausnahmen von den Härtefallregelungen zu streichen. Die CDU/CSU war ja bis kurz vor Schluss der Meinung, ein bisschen Diskriminierung dürfe bei eingetragenen Partnerschaften schon sein.

(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wollen sie das immer! - Ute Granold [CDU/CSU]: Ohne Polemik geht es nicht!)

Ich freue mich, dass sich hier die Kraft unserer Argumente durchgesetzt hat. Ich danke auch Ihnen, Frau Granold, für Ihre Intervention. Es ist Ihnen vielleicht doch ein bisschen peinlich; denn in Ihrer Pressemitteilung stand davon gar nichts. Ich glaube, die Kraft der Argumente hat sich durchgesetzt, und ich denke auch, dass die von Ihnen ursprünglich bevorzugte Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht möglicherweise keinen Bestand gehabt hätte.

(Beifall des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es gibt wirklich keine rechtlichen und sachlichen Gründe für einen solchen Anachronismus. Darum danke ich Ihnen für die Beratungen. Wir sind froh, dass wir dieses Gesetz jetzt so einvernehmlich beschließen können.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE])

 

zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>