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Versorgung Geschiedener aus den neuen Bundesländern

Irmingard Schewe-Gerigk

29. Januar 2009

Versorgung Geschiedener a. d. neuen Bundesländern

Irmingard Schewe-Gerigk(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit 1992 beschäftigen sich die Fraktionen im Deutschen Bundestag mit Briefen und Petitionen von Frauen, die vor 1992 in der DDR geschieden wurden und die heute wie damals auf eine rechtliche Gleichbehandlung mit geschiedenen Frauen in der alten Bundesrepublik pochen. Inzwischen beklagen die geschiedenen Frauen, sie seien weder in der DDR noch in der Bundesrepublik in ihrer Lage ernst genommen worden. Viele der Frauen, mit denen ich gesprochen habe, äußern die Vermutung, eine Lösung scheitere an dem fehlenden Willen dazu.

Die Bundesregierung behauptet bis heute, es bestehe kein Handlungsbedarf, weil die Frauen in der DDR auch dann, wenn sie Kinder erzogen hatten, erwerbstätig sein konnten und damit genügend eigene Rentenanwartschaften erworben haben. In der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu den geschiedenen Frauen in den neuen Ländern wird außerdem damit argumentiert, dass diese Frauen eine monatliche Rente von durchschnittlich 832 Euro hätten. Daraus wird geschlossen, dass kein besonderer Handlungsbedarf bestehe. Tatsächlich ist es aber so, dass 37 Prozent der in der DDR geschiedenen Frauen ein Nettoalterseinkommen zwischen 500 bis 750 Euro beziehen, weitere drei Prozent liegen noch darunter. In den alten Bundesländern sind dies nur 28 Prozent. So der Alterssicherungsbericht 2008. Das fällt auf, denn die Rente von Frauen in den neuen Ländern ist üblicherweise höher als in den alten Bundesländern.

Auch wir haben länger gebraucht, um diesen Antrag einbringen zu können. In der Bundesrepublik ist der Versorgungsausgleich bereits 1977 eingeführt worden. Für die Geschiedenen in den neuen Bundesländern greift der Versorgungsausgleich erst seit 1992. Ein rückwirkender Versorgungsausgleich zulasten des geschiedenen Mannes ist aber - aus Gründen des Vertrauensschutzes - nach deutschem Recht nicht möglich. Er würde das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verletzen. Auch der Petitionsausschuss des Bundestages hatte die Bundesregierung erfolglos um eine Lösung ersucht. Eine innerministerielle Arbeitsgruppe blieb ebenso ohne Ergebnis.

Den in der DDR geschiedenen Frauen bleibt auch eine Witwenrente verwehrt, weil das DDR-Recht keine Unterhaltspflicht zwischen den Eheleuten vorsah. Dass beide Instrumente im Unterschied zum Westen nicht angewendet werden, nährt bei den Geschiedenen das Gefühl, Bürgerinnen zweiter Klasse zu sein.

Wir schlagen in unserem Antrag einen fiktiven Versorgungsausgleich vor, der geschiedene Frauen begünstigt, die zugunsten der Erziehung ihrer Kinder ihre Erwerbsarbeit unterbrechen mussten und die deshalb nur geringe Rentenansprüche aufbauen konnten. Dazu werden die Rentenansprüche der Frauen halbiert. Zusätzlich erhalten die Frauen die Hälfte eines durchschnittlichen männlichen Verdienstes für die Dauer der Ehe aus Steuermitteln hinzu, weil es rechtlich nicht möglich ist, den Ausgleich bei den geschiedenen Männern nachträglich durchzuführen. Die Rentenansprüche der Frauen werden dabei individuell ermittelt. Die andere Hälfte des durchschnittlichen versicherten Einkommens wird durch den Gesetzgeber festgelegt. Dies mindert den dafür erforderlichen Verwaltungsaufwand. Zudem werden im Gegenzug Grundsicherungskosten eingespart.

Die von den Bündnisgrünen vorgeschlagene Lösung ist verfassungsrechtlich unproblematisch und schließt eine seit Jahren bestehende Gerechtigkeitslücke.

Die Gründe, warum sich die Menschen in den neuen Bundesländern gegenüber den alten Bundesländern benachteiligt fühlen, sind vielfältig. Dass sich die in der DDR geschiedenen Frauen in beiden deutschen Systemen ungerecht behandelt sehen und sich als Deutsche minderen Rechts empfinden, ist tragisch, aber nach zwanzig Jahren erfolgloser Auseinandersetzung durchaus nachvollziehbar.

Ich hoffe auf den fraktionsübergreifenden Zuspruch zu unserem Antrag. Wir haben einen unbürokratischen und verfassungsrechtlich gangbaren Ansatz gewählt, der die konkreten Lebens- und Einkommensverhältnisse der geschiedenen Ostdeutschen berücksichtigt und ihnen einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Einbußen bei der Alterssicherung aus Steuermitteln zuerkennt. Wir schließen damit eine Gerechtigkeitslücke und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.




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