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Scholz-Vorschlag: Wer zu spät kommt, den bestraft die Wählerin

Scholz-Vorschlag: Wer zu spät kommt, den bestraft die Wählerin

Anlässlich der Vorstellung eines Diskussionsentwurfes zur Verbesserung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern durch Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

Vier Jahre hat die große Koalition kein einziges frauenpolitisches Gesetz auf den Weg gebracht. Wenn Minister Scholz drei Wochen vor der Bundestagswahl mit Vorschlägen zur Lohngleichheit kommt, glaubt ihm das Keine mehr. Er hat es in der laufenden Legislaturperiode versäumt, gesetzliche Maßnahmen zur Entgeltgleichheit voranzubringen. Wir haben mehrere Anträge in den Bundestag eingebracht, die zur Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt beigetragen hätten. Hoffen wir nur, dass die Ambitionen des Ministers nach der Wahl nicht wieder in Vergessenheit geraten.

Um den vielschichtigen Ursachen bei der Lohndiskriminierung zu begegnen, sind eine Reihe von Maßnahmen nötig: Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft würde sich positiv auf die Entgeltgleichheit auswirken. Aber auch die Tarifparteien sind gefordert, endlich tätig zu werden. Alle Tarifverträge müssen auf diskriminierende Elemente überprüft werden. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss die Beweislastumkehr und ein deutlicher Ausbau der Auskunftsrechte der Diskriminierten gegenüber den Unternehmen aufgenommen werden. Entsprechend den EU-Vorgaben sind die Sanktionen für die Unternehmen nicht nur angemessen, sondern auch abschreckend auszugestalten.

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