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11. August 2009
Anlässlich der Präsentation des von der Grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Gutachtens "Übertragbarkeit des französischen Parité-Gesetzes ins deutsche Recht" erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Es ist ein Skandal, dass der Frauenanteil im Deutschen Bundestag bei rund 30 Prozent liegt. Eine Demokratie ist erst dann vollkommen, wenn auch die Geschlechterdemokratie verwirklicht ist. Darum wollen wir analog dem französischen Paritätsgesetz Grundlagen dafür schaffen, damit mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind. Das von Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski erstellte Gutachten zeigt, dass eine gesetzliche Regelung verfassungsrechtlich möglich und nach dem Gleichstellungsartikel des Grundgesetzes auch geboten wäre. Wir wollen, dass eine Quotierung der Kandidatenlisten und der Wahlkreise eingeführt wird. Parteien, die keine paritätisch aufgestellte Liste vorlegen und damit gegen den Grundgesetzartikel drei Absatz zwei verstoßen, würden entsprechend weniger Gelder für ihre Parteifinanzierung erhalten.
Seit 90 Jahren können Frauen in Deutschland wählen, doch ihre Präsenz in den Gremien der Volksvertretung stagnierte lange Zeit. Erst mit der Einführung der Frauenquote bei den Grünen im Jahr 1986, stieg der Anteil der Frauen im deutschen Bundestag und lag Anfang der Neunziger Jahre bei 20 Prozent. Daran wird deutlich: Die grüne Frauenquote ist eine Erfolgsgeschichte – und doch bleibt noch viel zu tun.
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