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Zwangsverheiratung: Opfer endlich wirksam schützen statt Untätigkeit kaschieren

Anlässlich des Beschlusses der Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und –minster erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin und Josef Winkler, Sprecher für Migrationspolitik:

Die Initiative von NRW-Frauenminister Armin Laschet zum Schutz von Zwangsverheirateten entpuppt sich als heiße Luft. Nur die Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz zu verändern, ist völlig ungenügend. Erforderlich sind endlich verbindliche gesetzliche Regelungen wie etwa zum Rückkehrrecht nach Deutschland. Laschets Vorschlag ist keine ernsthafte Initiative, den Opfern von Zwangsverheiratung zu helfen.

Bisher müssen im Ausland Zwangsverheiratete innerhalb von sechs Monaten nach Deutschland zurückkehren, sonst erlischt ihr Aufenthaltsstatus. Dies ist für die häufig jugendlichen Opfer jedoch ein viel zu enger Zeitraum. Wir hatten die große Koalition bereits 2005 aufgefordert, die Fristen deutlich zu verlängern. Hinzu kommt, dass Laschets Vorschlag eine zweite große Gruppe von Betroffenen völlig außer Acht lässt: die aus dem Ausland nach Deutschland zwangsweise Verheirateten und die Tatsache, dass diese mit ihrem Aufenthaltsstatus abhängig vom Ehepartner sind. Wir hatten für beide Gruppen konkrete aufenthaltsrechtliche Verbesserungen vorgeschlagen. Diese wurden 2007 von der großen Koalition ausdrücklich abgelehnt.

Die Ankündigung von Laschet ist ein Versuch, die bisherige Untätigkeit zu kaschieren – wollte er wirklich etwas verändern, hätte er über den Bundesrat zu gesetzlichen Regelungen erreichhen können.

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