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Zu den Entscheidungen des 13. Senats des Bundessozialgerichts zum "Ghettorenten-Gesetz" erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Rentenpolitik:
Wir begrüßen die Entscheidungen des 13. Senats des Bundessozialgerichts nachdrücklich. Die Urteile sind ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit für Menschen, die in den Ghettos in der NS-Zeit Entsetzliches erleiden mussten.
Der 13. Senat hat die historischen Tatsachen angemessen gewürdigt und die Zugangsberechtigung zu Renten für Ghetto-Arbeit erheblich erweitert. Das ist auch eine Ohrfeige für die große Koalition. Sie hatte unseren Antrag im Bundestag auf eine entsprechende Präzisierung des Ghettorenten-Gesetzes 2008 noch abgelehnt.
Die Anwendungspraxis des Ghettorenten-Gesetzes war viel zu restriktiv. Die Rentenversicherungsträger haben extrem hohe Hürden aufgebaut. Sie haben Maßstäbe angelegt, die für die heutige Arbeitswelt zutreffend sein mögen, nicht aber für die Situation der Menschen in einem Ghetto zur Zeit des Nationalsozialismus ausgesetzt waren. Zu Recht hat der 13. Senat heute festgestellt, dass in der Hungersituation des Ghettos auch die Gewährung von Lebensmitteln als Entgelt im Sinne des Rentenrechts gewertet werden muss und dass im Unrechtsregime kein Mindestalter für die Arbeitsaufnahme galt.
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