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Genitalverstümmlung ist schwere Körperverletzung
Anlässlich der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der weiblichen Genitalverstümmlung erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf fordern wir eine ausdrückliche Aufnahme der grausamen Praktik der Genitalverstümmlung in den Straftatbestand der schweren Körperverletzung. Dadurch wird Rechtsklarheit und Transparenz bei allen Beteiligten wie medizinischem und juristischem Fachpersonal, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern hergestellt. Für die Betroffenen wird eine rechtliche Schutzlücke in aktuellen Gefährdungslagen endlich geschlossen.
Die meisten Betroffenen sind zum Zeitpunkt der Beschneidung minderjährig. Daher wollen wir, dass die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr der Mädchen einsetzt. Dies wird bereits bei der gesetzlichen Regelung des sexuellen Missbrauchs so vorgesehen.
Aufgrund der hohen Anzahl an "Ferienbeschneidungen" im Ausland muss darüber hinaus die Genitalverstümmlung in den Katalog der Auslandsstraftaten im Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Somit kann sichergestellt werden, dass eine Genitalverstümmelung während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland trotzdem dem deutschen Strafrecht unterliegt.
Genitalverstümmlung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie hinterlässt lebenslange irreparable körperliche und seelische Schädigungen bei den Mädchen. Es handelt sich hierbei auch um ein deutsches Problem. Durch Migration und Flucht leben heute immer mehr Frauen in Europa, die in ihren Herkunftsländern beschnitten wurden. Und es gibt Eltern, die auch hier glauben, diese grausame Praxis sei für ihre Töchter unbedingt notwendig. In Deutschland leben nach Schätzungen der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes mindestens 20.000 von Genitalverstümmlung betroffene Frauen sowie 4.000 bis 5.000 Mädchen, die davon bedroht sind. Diese brauchen unseren Schutz. Die erlittenen Verletzungen sind niemals revidierbar. Weder Religion noch Tradition können diesen Eingriff rechtfertigen.
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