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Studie zeigt Defizite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf

Studie zeigt Defizite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf

Zur Vorstellung einer "Sinus-Milieustudie" über "Diskriminierung im Alltag" erklären Volker Beck, Erster parlamentarischer Geschäftsführer und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus. Laut der heute veröffentlichten Sinus-Milieustudie kennen nur 34 Prozent der Befragten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es grassieren demnach sehr viele falsche Vorstellungen über die reale Situation bei Diskriminierungen in Deutschland ebenso wie über die bestehende Gesetzeslage.

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle gehören ausdrücklich die Öffentlichkeitsarbeit über das Problem Diskriminierung und Aufklärung über die gesetzlichen Regelungen. Davon war bislang in der Öffentlichkeit wenig zu sehen. Die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich vielmehr absolut leisetreterisch verhalten. Sie hätte lieber den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern suchen sollen, als Hinterzimmerbündnisse mit der Wirtschaft anzustreben.

Die Studie sollte Anlass zu einem deutlich Kurswechsel in der Politik der Antidiskriminierungsstelle sein. Die Antidiskriminierungsstelle muss Anwältin der von Diskriminierung Betroffenen und Bedrohten sein, anstatt selbst Vorurteile gegen Antidiskriminierungsgesetzgebung nachzubeten.

Positiv immerhin: Es gibt eine deutliche Mehrheit für Gleichberechtigung, insbesondere auch für die Gleichstellung von Frau und Mann. Es gäbe also viel zu tun, wenn sich die Antidiskriminierungsstelle endlich ihrer eigentlichen Aufgaben annehmen würde.

 

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