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Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag über die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
52 Jahre nach Inkrafttreten der Römischen Verträge, die den Grundsatz der Lohngleichheit festgeschrieben haben, liegt der Durchschnittverdienst von Frauen in Deutschland noch immer fast ein Viertel unter dem der Männer. Es ist beschämend, dass Deutschland damit einen der letzten Plätze in Europa einnimmt. Dass nun der Staat gefordert ist, Gesetze zu erlassen, um diese Ungleichheit zu beheben, forderte die Mehrheit der Expertinnen und Experten in einer Bundestagsanhörung auf Initiative unserer Fraktion.
Um den vielschichtigen Ursachen bei der Lohndiskriminierung zu begegnen, sind eine Reihe von Maßnahmen nötig: So müssen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das ausdrückliche Verbot der Lohnungleichheit, die Beweislastumkehr und ein deutlicher Ausbau der Auskunftsrechte der Diskriminierten gegenüber den Unternehmen aufgenommen werden. Entsprechend der EU-Richtlinie sind die Sanktionen für die Arbeitgeber nicht nur angemessen, sondern auch abschreckend auszugestalten. Großen Zuspruch fand unsere Forderung ein Verbandsklagerecht einzuführen, damit die Betroffenen nicht allein gegen ihr Unternehmen klagen müssen.
Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft würde mittelbar positiv auf die Entgeltgleichheit wirken. Aber auch die Tarifparteien sind gefordert, endlich tätig zu werden. Alle Tarifverträge müssen auf diskriminierende Elemente überprüft werden.
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