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Anhörung: Handlungsbedarf für ein einheitliches Rentenrecht bestätigt

Anhörung: Handlungsbedarf für ein einheitliches Rentenrecht bestätigt

Im Anschluss an die Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Rentenangleichung Ost erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:

Bis heute hat die Bundesregierung keinen Fahrplan zur Entwicklung eines einheitlichen Rentenrechts in Ost und West vorgelegt. Fast zwei Jahrzehnte nach Vollendung der Deutschen Einheit ist die bestehende Situation nicht mehr gerecht. Wer in den neuen Bundesländern ein gutes Einkommen bezieht, wird bevorteilt, weil trotzdem die Hochwertung gilt. Geringverdienende erhalten hingegen keine Hochwertung. Der Handlungsbedarf für eine Angleichung des Rentenrechts und Lösungen zur Hochwertung der Entgelte von Geringverdienenden wurde durch Sachverständige bei der heutigen Anhörung bestätigt. Obwohl die Kanzlerin eine Lösung des Problems noch in dieser Legislaturperiode angekündigt hatte, lagen nur Anträge der Oppositionsparteien vor.

Wir zeigen in unserem Antrag (BT-Drs. 16/10375), wie eine Reform mit Außenmaß und ohne Überforderung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht. Die Rentenwerte werden vereinheitlicht. Die bisherige Hochwertung in den neuen Bundesländern soll nur noch für Geringverdienende fortgesetzt werden und zwar in Ost und West.

 

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