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Bundesarbeitsgericht schafft mehr Gerechtigkeit für homosexuelle Paare

Bundesarbeitsgericht schafft mehr Gerechtigkeit für homosexuelle Paare - Regierung muss Konsequenzen beim Beamtenrecht ziehen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über Hinterbliebenenrenten für Eingetragene Lebenspartnerschaften erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher, und Irmingard Schewe-Gerigk, Sprecherin für Frauen- und Rentenpolitik:

Das Bundesarbeitsgericht schafft mehr Gerechtigkeit für homosexuelle Lebenspartnerschaften. Wir begrüßen das Urteil nachdrücklich. Es stellt klar, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften auch bei der Hinterbliebenenversorgung aus einer Betriebsrente wie Eheleute behandelt werden müssen. Die von Rot-Grün 2005 beschlossene Gleichstellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung und beim Versorgungsausgleich hat für die heutige Entscheidung die Grundlage gelegt.

Es ist sehr erfreulich, wie das Bundesarbeitsgericht die europäische Rechtsprechung zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften würdigt. Die schwarz-rote Koalition ist davon leider noch weit entfernt. Erst Ende 2008 hat sie im Dienstrechtsneuordnungsgesetz homosexuellen Beamten die Gleichstellung bei der Hinterbliebenenpension erneut verweigert. Das ist zutiefst schäbig und eine Diskriminierung über den Tod hinaus. Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts sollte die Bundesregierung endlich zum Umdenken bewegen.

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