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Zur Zusicherung einer Rentenangleichung für die Ostdeutschen durch die Bundeskanzlerin erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:
Lange hat die Kanzlerin eine Angleichung des Rentenwerts Ost abgelehnt. Spät kommt ihre Einsicht nun, aber sie kommt – zumindest als Wahlversprechen.
Achtzehn Jahre nach Vollendung der Deutschen Einheit brauchen die Menschen in Ostdeutschland eine verbindliche Perspektive für eine Rentenangleichung. Unterschiedliche Rentenwerte in Ost und West sind nicht mehr zu akzeptieren. Die Differenz zwischen den neuen und den alten Bundesländern liegt gegenwärtig bei rund 12 Prozent. Allerdings existiert eine Besserstellung durch eine Hochwertung der Löhne und Gehälter in den Neuen Ländern.
Wir zeigen in unserem Antrag (16/10375), wie eine Reform mit Augenmaß und ohne Überforderung der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen geht. Die Rentenwerte werden 2009 vereinheitlicht. Die bisherige Hochwertung auf Grund niedrigerer Einkommen in den neuen Bundesländern soll allerdings nur noch für Geringverdienende erfolgen. Denn in vielen Bereichen, wie zum Beispiel dem Öffentlichen Dienst, gibt es bereits gleiche Einkommen in Ost und West. Eine Höherwertung der Rentenbeiträge für Geringverdienende soll es aber unabhängig vom Wohnort geben, denn auch die Verkäuferin in Gelsenkirchen braucht eine auskömmliche Rente.
In Deutschland müssen in absehbarer Zeit einheitliche Rentenberechnungen durchgesetzt werden. Eine Kultur der Anerkennung verlangt auch identische rentenrechtliche Bestimmungen in Ost und West.
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