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Achtzehn Jahre nach Vollendung der Deutschen Einheit brauchen die Menschen in Ostdeutschland eine verbindliche Perspektive für eine Rentenangleichung. Unterschiedliche Rentenwerte in Ost und West sind nicht mehr zu akzeptieren. Die Differenz zwischen den neuen und alten Bundesländern liegt gegenwärtig bei rund zwölf Prozent. Allerdings werden die Löhne und Gehälter in den Neuen Ländern durch eine Hochwertung besser gestellt. Wir setzen uns in unserem Antrag "Rentenwerte in Ost und West angleichen" für eine einheitliche Berechnung der Renten in Ostdeutschland ein. Ab 2009 soll allerdings die Hochwertung der lohnbasierten Rentenanpassungsformel für Gutverdienende entfallen und auf Versicherte konzentriert werden, die als Geringverdienende weiterhin eine Aufstockung benötigen.
Statt ihren Streit auf dem Rücken der Menschen im Osten auszutragen, sollte sich die große Koalition und vor allem die Bundeskanzlerin für die Anpassung der Lebensverhältnisse entscheiden.
In Deutschland müssen in absehbarer Zeit einheitliche Rentenberechnungen durchgesetzt werden. Eine Kultur der Anerkennung verlangt auch identische rentenrechtliche Bestimmungen in Ost und West.
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