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Zugewinnausgleich: Schluss mit Schummeln bei der Scheidung
Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Zugewinnausgleich im Scheidungsfall erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Die heute von der Justizministerin vorgelegte Reform des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit bei der Trennung. Bisher können gut verdienende Ehemänner seelenruhig gemeinsam in der Ehe erarbeitete Vermögenswerte beiseite schaffen, bis die Scheidung rechtskräftig ist, oder falsche Auskünfte über das Vermögen geben, um den Rest für ein Leben mit der neuen Partnerin durchzubringen. Zukünftig ist Schluss mit Schummeln bei der Scheidung.
Das Justizministerium hat sich mit dieser Reform, die bereits unter Rot-Grün geplant war, leider viel Zeit gelassen. Die seit einem Jahr und mit unserer Zustimmung vorgenommenen Modernisierungen im Familienrecht sind insgesamt ein Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Reform des Unterhaltsrechts wurde mehr Gerechtigkeit für geschiedene Ehemänner geschaffen – die Gründung einer so genannten Zweitfamilie wurde ihnen deutlich einfacher gemacht. Die heutige Reform nun kommt den – leider immer noch – meist finanziell schwächer gestellten Frauen zugute: Im Falle der Trennung muss es zukünftig fair und transparent zugehen. Gemeinsam erworbenes Vermögen muss auch beiden Partnern zu gleichen Teilen zukommen. Soviel Gerechtigkeit und Transparenz sollten eigentlich selbstverständlich sein. Sind sie aber nicht, wie wir an der großen Intransparenz beim Thema gemeinsames Vermögen auch innerhalb bestehender Ehen sehen. Die alten Geschlechterrollen sind eben immer noch sehr lebendig – und machen die heutige Reform umso notwendiger.
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