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Transsexuellenrecht: Karlsruhe zwingt Bundesregierung erneut zum Handeln
Zum heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Durchbruch für die Menschenrechte Transsexueller. Verheiratete Transsexuelle können nun nicht mehr von Staats wegen zur Scheidung gezwungen werden, wenn sie ihr Geschlecht personenstandsrechtlich ändern wollen. Die Karlsruher Entscheidung sichert die Grundrechte der Ehepaare, die in seiner solchen Situation zusammenbleiben möchten. Das begrüßen wir nachdrücklich. Der Staat muss die Grundrechte von Transsexuellen sichern, anstatt ihnen das Leben durch unnötige Restriktionen wie zu erschweren.
Wir haben bereits Anfang 2007 einen Gesetzentwurf zum Transsexuellenrecht in den Bundestag eingebracht, der im Gleichklang mit der heute veröffentlichen Entscheidung des Verfassungsgerichts die Aufhebung des Scheidungszwanges forderte.
Die große Koalition hat sich beim Transsexuellenrecht aber bislang handlungsunfähig gezeigt. Der hier federführende Innenminister Schäube blockiert eine umfassende Reform des Transsexuellenrechts.
Jetzt hat Karlsruhe zum wiederholten Male restriktive Regelungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde eine enge Frist gesetzt. Bis zum 1. August 2009 muss er handeln. Dafür gibt es eine einfache Lösung: Der Bundestag muss nur unserem Gesetzentwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes zustimmen.
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