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Ein Stück mehr Gleichberechtigung für Beamte und Beamtinnen - eine Chance für alle
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht, das die Versorgungsabschläge bei Teilzeit betrifft, erklären Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Frauenpolitik:
Das Urteil setzt ein erfreuliches Zeichen gegen die mittelbare Diskriminierung von Frauen im Beamtenrecht. Zugleich ist es ein Denkzettel für die Bundesregierung, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Beamtenrecht ernst zu nehmen. Wenn die Teilzeit nicht länger diskriminiert wird, dann werden hoffentlich auch mehr Männer davon Gebrauch machen.
Und das nicht nur im Beamtenrecht, sondern im gesamten öffentlichen Dienst.
(Urteil des BVerfG, vom 11. Juli 2008, AZ: 2 BvL 6/07)
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