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6:2 für gleiche Rechte von homosexuellen Partnerschaften

6:2 für gleiche Rechte von homosexuellen Partnerschaften

 

Zur gestrigen Sachverständigenanhörung im Bundestag zum Lebenspartnerschaftsrecht erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Sechs von acht Sachverständigen befürworteten bei der Anhörung im Rechtsausschuss die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Unser Gesetzentwurf sieht entsprechende Änderungen im Beamtenrecht, im Steuerrecht und im Sozialrecht vor. Wer als Paar gleiche unterhaltsrechtliche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte haben. Dies sei auch eine Frage der Glaubwürdigkeit von Politik. Zudem würden Justiz und Behörden durch die Rechtsangleichung von unnötigen Verfahren und Prüfungen entlastet, so die Meinung der Sachverständigen.

 

Die überwältigende Mehrheit der Sachverständigen sprach sich zudem dafür aus, gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinsame Adoption zu ermöglichen. Es liege im Interesse des Kindeswohls, wenn bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsende Kinder rechtlich abgesichert würden. Wo es faktisch zwei Elternteile gebe, sollten auch beide das volle Sorgerecht und die volle Unterhaltspflicht haben. Die positiven Erfahrungen anderer Länder sowie zahlreiche Studien belegten zudem, dass Sorgen vor Nachteilen für die Kinder unbegründet seien.

 

Lediglich die beiden von der Union benannten Sachverständigen bestritten, dass es sich bei der gegenwärtigen rechtlichen Benachteiligung von Lebenspartnerschaften um Diskriminierung handelt. Dies wurde von den anderen Expertinnen und Experten unter Hinweis auf die anders lautende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurückgewiesen.

 

Auch in anderen Punkten konnte die Mindermeinung der Unionsexperten nicht überzeugen. Dass der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie eine Schlechterstellung von Lebenspartnern erforderlich mache, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 unmissverständlich verneint. Offenbar hatten CDU und CSU große Mühe, überhaupt noch namhafte Juristen zu finden, die die These vom "Abstandsgebot" vertreten. Die Union hätte drei Sachverständige ins Rennen schicken können, benannte aber nur zwei.

 

Eine Reihe der Sachverständigen empfahl, über die bisherigen Vorschläge noch hinauszugehen und die Ehe selbst für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Wenn der bisherige Weg einer schrittweisen Angleichung der Lebenspartnerschaft weiter in der schwarz-roten Sackgasse steckenbleibt, wollen wir uns diese Forderung zu eigen machen. Es kann nicht sein, dass Deutschland in Sachen Gleichstellung von immer mehr europäischen Staaten überrundet wird.

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