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Genitalverstümmelung: Mit schönen Worten ist den Frauen nicht geholfen
Zum von der großen Koalition eingebrachten Antrag "Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen" erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Anderthalb Jahre nachdem wir unseren Antrag "Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung schützen" in den Bundestag eingebracht haben, ist es nun auch der Koalition gelungen, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu einigen.
Der vollmundig von ihr angekündigte "große Wurf" ist eine ziemliche Enttäuschung. Nach dem Motto "Viel hilft viel" haben Union und SPD mehrere Seiten mit schönen Worten gefüllt. Konkrete Forderungen sind nur selten zu finden und stammen überwiegend aus unserem Antrag – dabei hat die Koalition ihn erst vor kurzem abgelehnt.
Unserer Hauptforderung die Genitalverstümmelung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, ist die große Koalition in ihrem Antrag nicht nachgekommen. Dabei wurde von allen Expertinnen auf der Bundestags-Anhörung im September 2007 bestätigt, wie wichtig eine solche Formulierung ist: Eine ausdrückliche Nennung im Strafgesetzbuch wäre ein klares Signal an Ärztinnen und Ärzte sowie Eltern und Opfer: Diese Menschenrechtsverletzung wird von unserem Staat nicht geduldet. Bisher ist die Genitalverstümmelung nur als einfache Körperverletzung strafbar – damit wird ein Verstoß gegen das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung mit einer Ohrfeige gleichgesetzt.
Die Verlängerung der Verjährungsfrist und die Forderung, Staaten, in denen Genitalverstümmelung nicht verboten ist, nicht als sichere Herkunftsländer einzustufen, unterstützen wir. Ansonsten folgt der Antrag dem Prinzip Masse statt Klasse. Konkrete Hilfe für die Frauen ist wenig dabei.
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