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Gleichstellung von Lesben und Schwulen

Im Bundesrat zeigt sich, wer es ernst meint mit der Gleichstellung von Lesben und Schwulen

 

Zur Bundesratsinitiative des Landes Bremen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht gleichzustellen, erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen bekennen sich viele Parteien. Aber nur wo grün drin ist, ist auch Gleichstellung drauf auf der Tagesordnung. Heute liegt dem Bundesrat eine Initiative des rot-grün regierten Landes Bremen zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht vor. Von Hamburg wird die Initiative unterstützt – wie im schwarz-grünen Entwurf des Koalitionsvertrages vorgesehen. Wir sind gespannt, wie sich schwarz-gelbe Länder verhalten werden. Die FDP muss zeigen, ob Gleichstellung für sie nur in Pressemitteilungen von Bedeutung ist.

 

Für die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Ehe im Steuerrecht gibt es keinen sachlichen Grund. Wer gleiche Pflichten hat, soll auch gleiche Rechte haben. Lebenspartnerinnen und –partner sind wie Eheleute einander zum Unterhalt verpflichtet.

 

Über den Sinn des Ehegattensplittings wird in den Parteien heftig gestritten. Wir haben im Bundestag Reformvorschläge zur Überwindung des gegenwärtigen Splittings vorgebracht. Solange es hier keine Bewegung gibt, muss aber wenigstens die bestehende Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften beseitigt werden.

 

Für eine umfassende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften haben wir als einzige Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den am 18.06.2008 eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss stattfinden wird.

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