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Schutz vor Altersarmut ja – Koppelung an 35 Beitragsjahre nein

Schutz vor Altersarmut ja – Koppelung an 35 Beitragsjahre nein

 

Zur Forderung des NRW-Ministers Karl-Josef Laumann nach einer höheren Rente für Geringverdienende erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:

 

Es ist an der Zeit, rentenpolitische Korrekturen zur Vermeidung von zukünftiger Altersarmut politisch umzusetzen. An diesem Punkt unterstützen wir den Vorschlag von NRW-Minister Laumann. Deshalb schlagen wir seit längerem eine höhere Wertung von kleinen Einkommen und eine Rentenversicherungspflicht für Solo-Selbstständige ohne eigene Alterssicherung vor.

 

Die Koppelung an 35 Beitragsjahre ist aber nicht sinnvoll. Denn sie schließt diejenigen aus, die zukünftig am häufigsten unter Altersarmut werden leiden müssen. Frauen, die ihre Erwerbsarbeit für Kindererziehung und Pflege unterbrechen und Erwerbstätige, die zwischen Selbstständiger und abhängiger Beschäftigung häufig wechseln, kommen nur selten auf 35 Beitragsjahre.



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