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Transsexuellenrecht endlich reformieren
Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zur Reform des Transsexuellengesetzes erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin:
Obwohl die Bundesregierung die Probleme des veralteten Transsexuellengesetzes kennt, will sie in dieser Legislaturperiode offenbar nichts mehr daran ändern. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage (16/8112) hervor.
Während die Bundesregierung nichts tut und die FDP Fragen stellt, gibt es uns bereits einen Antrag (16/947) und einen Gesetzentwurf für ein reformiertes Transgendergesetz (16/4148).
Das Zögern der Bundesregierung ist völlig unverständlich. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Teile des Transsexuellengesetzes beanstandet, und bereits vor einem Jahr haben Sachverständige bei einer Anhörung im Bundestag die Probleme klar benannt.
Wer Vorname und Personenstatus dem empfundenen Geschlecht anpassen will, stößt noch immer auf hohe Hürden, für die es nach heutigem Erkenntnisstand keine Rechtfertigung gibt. Zudem ist der rechtliche Status von Partnerschaften transidentischer Personen oft unbefriedigend. Eheleuten wird bei einer personenstandsrechtlicher Geschlechtsänderung eine Scheidung zugemutet, Gleichgeschlechtlichen ist die Eheschließung verwehrt, Lebenspartnerschaften können nur von Gleichgeschlechtlichen eingegangen werden.
Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden. Beziehungen verdienen Respekt und gleiche Rechte, auch bei personenstandrechtlichen Veränderungen eines Partners oder einer Partnerin.
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