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Gleichbehandlungsgesetz: Bundesregierung muss nachbessern

11. Februar 2008

Gleichbehandlungsgesetz: Bundesregierung muss nachbessern

 

Zur förmlichen Aufforderung der EU-Kommission an die Bundesregierung, das Antidiskriminierungsrecht nachzubessern, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Es war von Anfang an abzusehen, dass die Bundesregierung beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachbessern muss. Mit einer ganzen Serie fauler Koalitionskompromisse hat sie die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien halbherzig und fehlerhaft umgesetzt.

 

Es ist absurd, dass die Bundesregierung tatsächlich angenommen hat, sie könne vor der Kommission mit ihrem Gesetz bestehen, obwohl sie den Bereich des Kündigungsschutzes komplett aus der Antidiskriminierungsgesetzgebung herausgenommen hat. Auch die Klagefristen hat sie illegitim verkürzt. Völlig zu Recht hat die Kommission auch die fortbestehende Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamten- und im Soldatenrecht als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung beanstandet. Die Bundesregierung muss jetzt Schluss machen mit dem blamablen Herumlavieren.

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