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Umgang mit Intersexuellen prüfen

6. Februar 2008

Umgang mit Intersexuellen prüfen

 

Zur erfolgreichen Zivilklage einer Intersexuellen gegen ihren Chirurgen erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Wir begrüßen das heutige Urteil des Landgerichtes Köln, in dem einer Frau nach jahrelangem unfreiwilligem Leben als Mann Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Der Klägerin waren vor 30 Jahren Eierstöcke und Gebärmutter entfernt worden, ohne dass sie ausreichend über den Eingriff aufgeklärt wurde.

 

Das Urteil zeigt: Der rechtliche, medizinische und gesellschaftliche Umgang mit Intersexuellen gehört auf den Prüfstand. In den meisten Fällen von Intersexualität werden an Kleinkindern geschlechtszuweisende Operationen vorgenommen. Viele Intersexuelle empfinden das später als schwere Menschenrechtsverletzung mit immensen seelischen und körperlichen Schwierigkeiten für die Betroffenen.

 

Die Gesellschaft, das Recht und die Medizin müssen lernen, zu akzeptieren, dass es Menschen gibt, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen lassen können und wollen.

 



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