1. Februar 2008
Bundesregierung erhält Quittung für unzureichenden Schutz vor Diskriminierung
Zur förmlichen Aufforderung der EU-Kommission an die Bundesregierung, das Antidiskriminierungsrecht nachzubessern, erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
Mit dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission erhält die Bundesregierung nun endlich die Quittung – dafür, dass sie mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien nur halbherzig umgesetzt hat. Und dafür, dass sie bisher jede Kritik an seinen Mängeln in den Wind geschlagen hat.
Völlig zu Recht beanstandet die Kommission unzureichenden Schutz vor Benachteiligung. Es ist nicht einzusehen, warum es in Deutschland etwa erlaubt sein soll, Menschen wegen ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung zu entlassen. Ebenso unsinnig ist es, dass Personen, die wegen ihres Geschlechts oder einer Behinderung diskriminiert werden, nur 2 Monate Zeit haben, um sich dagegen zu Wehr zu setzen. Auch müssen nichtstaatliche Organisationen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten an Gerichtsverfahren erhalten.
Bereits im Dezember haben wir die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert, das Antidiskriminierungsrecht europarechtskonform auszugestalten (Bundestags-Drs. 16/7536). Sachverständige weisen seit Langem auf Mängel hin, aber die Bundesregierung blieb untätig. Jetzt muss sie sich beeilen, Abhilfe zu schaffen. Trotz des Zeitdrucks sollte die Überarbeitung gründlich erfolgen, um der Bundesrepublik weitere Peinlichkeiten zu ersparen.
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