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Schutz vor Altersarmut darf nicht von 35 Beitragsjahren abhängig sein

Schutz vor Altersarmut darf nicht von 35 Beitragsjahren abhängig sein

 

Zu dem Vorschlag einer staatlichen Mindestrente für Geringverdienende von Bert Rürup erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:

 

Wieder einmal zeigt sich in der aktuellen politischen Debatte, dass die Bundesregierung die steigende Gefahr der Altersarmut – erst kürzlich wieder durch eine Studie der Deutschen Rentenversicherung drastisch deutlich gemacht – weiterhin ignorieren will. Seit langem fordern wir, hier endlich politisch tätig zu werden. Wir schlagen eine Hochwertung von kleinen Einkommen und eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ohne eigene Alterssicherung vor.

 

Dass auch Bert Rürup nun einen Vorschlag in die politische Arena geworfen hat, begrüßen wir. Abzulehnen ist allerdings seine Idee, eine Aufstockung an das Vorliegen von 35 Beitragsjahren zu koppeln. Damit werden diejenigen ausgeschlossen, die künftig am häufigsten unter Altersarmut werden leiden müssen. Frauen, die ihre Erwerbsarbeit für Kindererziehung und Pflege unterbrechen und Erwerbstätige, die zwischen Selbstständiger und abhängiger Beschäftigung häufig wechseln, kommen heute nur selten auf 35 Beitragsjahre.

 

Sinnvoll ist allerdings der Vorschlag, die Riesterrente bei einer Aufstockung nicht anzurechnen. Nur so bleibt auch für Geringverdienende ein Anreiz bestehen, in eine eigene Alterssicherung zu investieren. Dringend notwendig ist es in diesem Zusammenhang auch, das Schonvermögen zur Alterssicherung für alle bedürftigkeitsgeprüften Leistungen zur Existenzsicherung höher als heute anzusetzen.

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