Staatliche Vaterschaftsanfechtung: Regierung schafft bürokratisches Monster
Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Die schwarz-rote Koalition schafft ein bürokratisches Monster, um eine äußerst geringe Zahl von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels zu bekämpfen. Das Gesetz, mit dem von staatlicher Seite aus künftig unter bestimmten Bedingungen eine Vaterschaftsanerkennung angefochten werden kann, bringt mit der Einrichtung einer anfechtungsberechtigten Behörde und der Durchführung von Anfechtungsverfahren mit nicht bezifferbaren Kosten einen enormen bürokratischen Vollzugsaufwand mit sich. Schlimmer noch: Es stellt auch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre binationaler Familien dar. Denn zu prüfen ist, wenn durch eine Vaterschaftsanerkennung eine ausreisepflichtige Mutter mit ihrem Kind einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhält, ob zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Dies herauszufinden, verlangt gründliches behördliches Herumschnüffeln in den Beziehungen zwischen Vater und Kind.
Unter den cirka 2000 unverheirateten und ausreisepflichtigen Müttern, die in einem Erhebungszeitraum zwischen 2003 und 2004 von einer Vaterschaftsanerkennung theoretisch hätten profitieren können, dürfte laut Schätzungen von Fachleuten gerade ein einstelliger Prozentsatz tatsächlicher Missbräuche sein. Auf der Anhörung im Mai 2007 empfahl dementsprechend auch eine deutliche Mehrheit der Sachverständigen, das Gesetz nicht umzusetzen, weil es unverhältnismäßig und unnötig sei. Die Regierung will davon aber nichts hören.
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