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Transsexuelle nicht vom Polizeidienst ausschließen

4. Dezember 2007

Transsexuelle nicht vom Polizeidienst ausschließen

 

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, wonach ein Transsexueller vom Polizeidienst ausgeschlossen werden kann, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist bedauerlich. Damit geht der Rechtstreit in die nächste Instanz. Völlig unverständlich ist aber die engstirnige Haltung des Landes Hessen. Seit zwei Jahren wird mit allen Mitteln versucht, einen hoch qualifizierten Bewerber vom Polizeidienst fernzuhalten, nur weil er transsexuell ist. Ganz offenbar will man Transsexuelle in der hessischen Polizei nicht haben.

 

Die Regierung Koch ist aufgefordert, hier endlich umzudenken. Es ist höchste Zeit, dass Bestimmungen im hessischen Polizeirecht, die Transsexuelle diskriminieren, beseitigt werden. Der europäische Grundsatz der Nichtdiskriminierung muss auch in Hessen verwirklicht werden.



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