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Internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Regierung verwehrt Opfern von Zwangsheirat dringend benötigte Rechte

Zum internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin, und Christa Stolle, Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES e.V.:

 

Frauen mit Migrationshintergrund, die sich gegen Gewalt und Zwangsverheiratung zur Wehr setzen, brauchen Rechte, keine Zuzugsbeschränkungen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihnen diese Rechte nun endlich zu geben. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU wurde vereinbart, Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Zwangsehen auszubauen. Mehr als zwei Jahre sind seither vergangen. Die Zeit drängt, denn tagtäglich werden junge Frauen gegen ihren Willen verheiratet, ins Ausland verschleppt und mit dem Tode bedroht, weil ihnen adäquate Hilfe fehlt. In dieser Legislaturperiode stieg die Zahl der bei TERRE DES FEMMES um Hilfe suchenden Frauen auf mehr als 400 an.

 

Seit über zwei Jahren predigen Expertinnen und Experten, was die Frauen am meisten brauchen, um sich selbst aus einer Zwangsverheiratung zu lösen: eine Verbesserung des Aufenthaltsrechts, ein Rückkehrrecht, wenn sie zur Zwangsverheiratung ins Ausland verschleppt wurden und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn sie sich in Deutschland aus einer Zwangsehe befreien wollen. Aber die Bundesregierung ist auf diesem Ohr taub.

 

Stattdessen spielt sie mit den Frauen ein zynisches Spiel: Erst hat sie – bei der kürzlich erfolgten Reform des Zuwanderungsgesetzes – den Nachzug für Ehegattinnen und Ehegatten bestimmter Staaten erschwert, indem sie bereits vor der Einwanderung Deutschkenntnisse verlangt. Und nun brüstet sie sich damit, auf diese Weise Maßnahmen zum Schutz vor Zwangsverheiratung ergriffen zu haben.

 

Viel sinnvoller wäre es, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die Ehepartner und –partnerinnen vor Ort – in Deutschland – durch Sprach- und Integrationskurse Deutsch lernen und etwas über ihre Rechte erfahren. Zudem müssen Betroffene vor Gericht besser geschützt und Gesetzeslücken geschlossen werden, wenn etwa aufgrund akuter Bedrohung eine Namensänderung nötig wird.

 

Soeben erst haben wir einen Antrag verabschiedet, in dem wir die Bundesregierung ein weiteres Mal auffordern, die diskriminierenden Regelungen zum Ehegattennachzug zurückzunehmen und den Frauen endlich die Rechte zu geben, die sie wirklich schützen. Bündnis 90/Die Grünen und TERRE DES FEMMES E.V. werden nicht locker lassen, bis die Bundesregierung sich endlich bewegt. Sie darf diese Frauen mit ihren Problemen nicht alleine lassen.

 



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