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Keine Mehrheit der CDU/CSU im Familienausschuss beim Unterhaltsrecht

NR. 1203 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 7. November 2007

tigeKeine Mehrheit der CDU/CSU im Familienausschuss beim Unterhaltsrecht

 

Zur heutigen Abstimmung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Reform des Unterhaltsrechts erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin und Britta Hasselmann, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

 

In der Ausschussberatung zum neuen Unterhaltsrecht gab es zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Familienausschuss keine Mehrheit der Abgeordneten von CDU/CSU. Nur drei von Ihnen stimmten für das Gesetz, fünf enthielten sich.

 

Damit ist wieder einmal deutlich geworden, dass die CDU/CSU familienpolitisch noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist. Besonders bitter ist: Kinder wären die Leidtragenden. Es bliebe dabei, dass Kinder unverheirateter Eltern schlechter gestellt sind als Kinder geschiedener Eltern. Und genau das hatte das Bundesverfassungsgericht im Mai 2007 untersagt.



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