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Volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuerreform nötig

NR. 1194 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 6. November 2007

Volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuerreform nötig

 

Zur Behandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Eckpunkten zur Erbschaftsteuerreform erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Die teilweise Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bei den Eckpunkten zur Erbschaftsteuerreform ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Zumindest beim Grundfreibetrag werden Lebenspartnerschaften endlich anerkannt. Unser beharrlicher Druck auf die große Koalition hat Wirkung gezeigt. Volle Gleichstellung bringt der Kompromiss zwischen Union und SPD aber noch nicht.

 

Lebenspartnerschaften bleiben in der ungünstigen Steuerklasse III.

Offenbar will die Union damit krampfhaft einen Abstand zur Ehe bewahren.Das ist pure Ideologie und eine symbolische Herabwürdigung der Homosexuellen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner übernehmen die gleichen gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen wie Eheleute. Es gibt keinen sachlichen Grund, sie bei der Erbschaftsteuer anders zu behandeln. Wir werden im parlamentarischen Verfahren auf volle Gleichstellung dringen.



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