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NR. 1050 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 28. September 2007
Volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuerreform
Zur Diskussion in der großen Koalition über die Einbeziehung Eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuerreform erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft muss bei der Erbschaftsteuerreform mit der Ehe gleichgestellt werden. Alles andere wäre massiv ungerecht. Es ist gut, dass in dieser Frage endlich Bewegung in die Koalition kommt. Bei der Erbschaftsteuerreform droht ansonsten für Lebenspartnerschaften eine drastische Verschärfung der ohnehin bestehenden Benachteiligung.
Notwendig ist aber die volle Gleichstellung. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner übernehmen die gleichen finanziellen Verpflichtungen wie Eheleute. Es gibt keinen sachlichen Grund, sie bei der Erbschaftsteuer anders zu behandeln.
Bei der Frage Erbschaftsteuer und Lebenspartnerschaft darf es nicht um Ideologie gehen, sondern muss die konkrete Situation der betroffenen Menschen in den Blick genommen werden: Im Erbrecht und im Unterhaltsrecht sind Lebenspartnerschaften längst Eheleuten gleichgestellt. Im Erbschaftsteuerrecht werden sie dagegen derzeit noch wie Fremde behandelt. Der Bundesrat hatte hier bislang eine Gleichstellung mit der Ehe blockiert. Lediglich ein Freibetrag von 5.200 Euro wird gewährt. Dies führt zu unzumutbaren Härten und Existenz bedrohenden Situationen für den hinterbliebenen Partner oder die hinterbliebene Partnerin. Gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen wird durch hohe Erbschaftsteuersätze zerschlagen. Der Verlust der gemeinsamen Wohnung, die zur Bedienung der Erbschaftsteuer verkauft werden muss, ist nicht selten der Fall.
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