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Zweiter Aktionsplan gegen Gewalt: Gesichertes Rückkehrrecht für Migrantinnen statt warmer Worte

NR. 1045 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 27. September 2007

 

Zweiter Aktionsplan gegen Gewalt: Gesichertes Rückkehrrecht für Migrantinnen statt warmer Worte

 

Zur Beratung des zweiten Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen im Bundeskabinett erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Dass die Bundesregierung mit dem zweiten Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen die Erfolgsgeschichte des ersten, rot-grünen Aktionsplanes fortschreiben will, begrüßen wir. Mit diesem ersten Aktionsplan hat sich die Situation für Frauen, die von Gewalt durch ihren Partner betroffen oder bedroht sind, entscheidend verbessert. Gewalt gegen Frauen ist damit ein gesamtgesellschaftliches Problem geworden. Der Täter muss gehen, nicht mehr das Opfer. Allein in Berlin wurden im vergangenen Jahr stadtweit 1.369 Wegweisungen ausgesprochen.

 

Im zweiten Aktionsplan hat die Bundesregierung verstärkt die Situation der Migrantinnen im Blick. Doch all die angekündigten Modellprojekte werden Migrantinnen nur sehr begrenzt schützen. Statt warmer Worte und Studien brauchen sie eigene Rechte. Wie wenig der Schutz der Migrantinnen dieser Bundesregierung tatsächlich bedeutet, hat sie jüngst beim Aufenthaltsrechtsreformgesetz unter Beweis gestellt. Das dringend benötigte Rückkehrrecht für Migrantinnen, die zur Zwangsverheiratung ins Ausland verschleppt wurden, hat sie ebenso wenig umgesetzt wie eigenständige Aufenthaltsrechte für Frauen, die sich aus einer Zwangsehe befreien wollen. Ein sicherer Aufenthalt ist aber die Voraussetzung für alle anderen Maßnahmen. Er ist die Hilfe zur Selbsthilfe, ohne die die Frauen sich nicht aus Zwang und Gewalt befreien können.

 

Beratungs- und Schutzangebote, wie sie Frauenhäuser und Beratungsstellen bieten, leisten gerade für Migrantinnen manchmal überlebenswichtige Hilfen. Hier ist die Bundesregierung gefragt, stärker auf die Länder einzuwirken, diese Hilfen auszubauen, statt den allgegenwärtigen Kürzungen tatenlos zuzusehen. Wie sich beim Ausbau der Kinderbetreuung zeigt, kann der Bund die Länder durchaus in die Verantwortung nehmen – auch beim Schutz vor Gewalt sollte er sie aus ihrer Verantwortung nicht entlassen.

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