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NR. 0872 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 8. August 2007
Jahressteuergesetz 2008 bringt keine Abschaffung der Lohnsteuerklasse V
Anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Jahressteuergesetz 2008 erklären Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Die Steuerklassen für Ehepaare sind antiquiert, ungerecht, leistungsfeindlich und benachteiligen einseitig Frauen. Die Bundesregierung will im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 ein Optionsrecht beim Lohnsteuerverfahren für Ehepaare einführen, das den Steuerabzug am jeweiligen Anteil am Bruttoeinkommen ausrichtet. Dieser Vorschlag ist lediglich ein Feigenblatt.
Er verkompliziert nur das Lohnsteuerabzugsverfahren und lässt den Kern des Problems, das Ehegattensplitting, unangetastet. Das Optionsrecht verlangt, dass Paare ihrem Arbeitgeber das Gehalt des Ehepartners mitteilen müssen. Dieses Verlangen nach Offenlegung persönlicher Einkommensverhältnisse ist unzumutbar.
Wir vertreten eine echte Alternative zum Optionsrecht. Wir wollen die Lohnsteuerklassen III, IV und V abschaffen (DRS 16/3032), in dem wir das Ehegattensplitting umwandeln in eine gerechte und zeitgemäße Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag an den Ehegatten für Unterhaltsleistungen.
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