Menü

Gleichbehandlungsgesetz weiter ausbauen

NR. 0893 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 15. August 2007

Gleichbehandlungsgesetz weiter ausbauen

 

Zum ersten Jahrestag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Nach einem Jahr Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann man feststellen: Deutschland ist keineswegs in Klagefluten ertrunken. Weder Abendland noch Marktwirtschaft sind untergegangen. Die Wirtschaftslobbyisten, allen voran die FDP, haben sich gründlich blamiert. Nun ist für alle sichtbar, wie hysterisch und unehrlich die Angstkampagnen gegen die Antidiskriminierungsgesetzgebung waren.

 

Die Bundesregierung muss jetzt aber endlich ernst machen mit der Umsetzung des AGG. Seit einem Jahr hat sich Schwarz-Rot aus dem Politikfeld Antidiskriminierung komplett zurückgezogen.

 

Die mit dem AGG beschlossene Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist immer noch nicht arbeitsfähig. Sie ist ohnehin schwach ausgestattet. Weder wurde der gesetzlich vorgesehene Beirat berufen, noch gibt es irgendeine erkennbare Öffentlichkeitsarbeit. Bis heute warten Bürgerinnen und Bürger auf allgemein verständliche und leicht zugängliche Informationen zum AGG. Ganz offenbar blockiert die zuständige Ministerin. Auch das Europäische Jahr der Chancengleichheit 2007 lässt Frau von der Leyen ungenutzt verstreichen.

 

Positiv ist festzuhalten, dass das AGG erkennbar die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Problem Diskriminierung fördert. Einzelne Erfolge sind zu verzeichnen, etwa im Kampf gegen Lohndiskriminierung. So ist gegenüber der "Süderelbe Logistik GmbH" erstmals ein Betriebsrat mit den Instrumenten des AGG erfolgreich gegen die Einstufung weiblicher Beschäftigter in schlechtere Tarifgruppen vor Gericht gezogen.

 

Insgesamt zeigt sich aber: Die große Koalition hat die Instrumente des Gesetzes viel zu stark verwässert. Diese europarechtswidrigen Verwässerungen, zum Beispiel bei der Verbändebeteiligung, beim Kündigungsschutz oder hinsichtlich zu weit gefasster Ausnahmeregelungen, werden vor der EU-Kommission beziehungsweise dem Europäischen Gerichtshof keine Gnade finden. Wir fordern eine europarechtskonforme Überarbeitung des AGG. Insbesondere müssen die Möglichkeiten der Verbändebeteiligung erweitert werden.

 



zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>