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NR. 0841 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 26. Juli 2007
Bundessozialgericht: Juristischer Sieg für ehemalige Ghetto-Insassen
Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Thema NS-Ghettorenten erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:
Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Thema NS-Ghettorenten. Das Gericht hat zugunsten der NS-Verfolgten geurteilt und den Anspruchstellerkreis für den Bezug von Ghettorenten weiter ausgelegt.
Das BSG hat damit die kleinkarierte Rechtsauffassung der Vorgängerinstanz nicht geteilt.Das ist ein Sieg für die mittlerweile hoch betagten Betroffenen.
Wichtig ist, dass diese ehemaligen Ghetto-Insassen jetzt schnell zu ihrem Recht kommen. Da das "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" (ZRBG) von 2002 führt immer wieder zu Problemen in der Praxis, insbesondere zu langwierigen Gerichtsverfahren führt, werden wir nach der Sommerpause einen Antrag ins Parlament einbringen, der die notwendige Beschleunigung durch Klarstellungen im Gesetz an diesen und auch an anderen Punkten ermöglicht.
Das ZRBG wurde einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen. In seiner praktischen Anwendung hat das Gesetz aber nicht zu den vom Bundestag gewünschten Ergebnissen geführt. Von den etwa 70.000 Anträgen wurden bisher nur etwa fünf Prozent positiv beschieden. Die zuständigen Landesversicherungsanstalten haben viel zu hohe Hürden aufgebaut. Das widerspricht der Intention des Deutschen Bundestages. Der Gesetzgeber hatte 2002 zugunsten der betroffenen NS-Verfolgten entschieden, wohl wissend, dass damit rentenrechtliches Neuland betreten wurde.
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