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NR. 0803 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 12. Juli 2007
Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung bleibt Stückwerk
Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin, und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
Der Vorstoß der Regierung zur erleichterten Vaterschaftsfeststellung bleibt auf halbem Weg stehen. Zwar geht die Bundesregierung mit dem Gesetz einen richtigen Schritt und schafft eine legale Möglichkeit, die biologische Vaterschaft leichter festzustellen. Doch den zweiten – gleichermaßen wichtigen – Schritt geht sie nicht. Sie kann sich offensichtlich nicht dazu durchringen, heimliche genetische Tests ohne Zustimmung der Betroffenen auch eindeutig und sanktionsbewehrt zu verbieten.
Auch wir halten es für ausdrücklich richtig, ein legales Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft zu ermöglichen. Ein Vater, der auf legalem Weg feststellen will, ob er auch der biologische Vater ist, soll deshalb nicht – wie bisher im Rahmen der Anfechtungsklage – gezwungen sein, alle rechtlichen Bindungen zum Kind in Frage stellen zu müssen.
Doch das Gesetz schweigt zu einem zentralen Punkt, der auch vom Verfassungsgericht betont wurde: den heimlichen Vaterschaftstests. Wer ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen genetisches Material untersucht, greift tief in das Recht der Betroffenen auf informelle Selbstbestimmung ein. Deshalb ist ein sanktionsbewehrtes Verbot heimlicher genetischer Untersuchungen vonnöten. Dieses sucht man im Gesetzentwurf jedoch vergeblich. Mit unserem grünen Gendiagnostikgesetz liegt bereits ein stimmiges Gesamtkonzept, das auch die heimlichen Vaterschaftstests einbezieht, auf dem Tisch.
Wir fordern Frau Zypries auf, an dieser Stelle zeitnah nachzulegen.
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