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NR. 0790 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 6. Juli 2007
Erfolg gegen Lohndiskriminierung
Zum Gerichtsverfahren zwischen Süderelbe Logistik GmbH und neun seiner Arbeitnehmerinnen, die bisher trotz gleicher Arbeit in schlechtere Tarifgruppen eingestuft waren als ihre männlichen Kollegen, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Der gestrige Teilvergleich zwischen der Firma Süderelbe und neun ihrer Mitarbeiterinnen ist eine große Genugtuung. Möglich geworden ist sie dank des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Erstmals hat ein Betriebsrat erfolgreich gegen Ungleichbehandlung nach dem AGG geklagt. Damit konnten Frauen endlich vor Gericht einfordern, was ihnen zusteht: gleicher Lohn wie ihre männlichen Kollegen für gleichwertige Arbeit. Und damit kann endlich eine derart schamlose Lohndiskriminierung – wie sie hoffentlich nicht mehr in vielen Unternehmen vorkommt – nicht länger ungeniert betrieben werden.
Seit der Einführung des AGG sind Frauen im Falle von Lohndiskriminierung nicht mehr auf sich allein gestellt. Auf unserem Druck hin wurde damals im AGG verankert, dass Betriebsräte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen die Gleichbehandlung ein Klagerecht erhalten. Wäre es nach Union und FDP gegangen, hätte es diese Möglichkeiten nicht gegeben. Gerade gegen diese Bestimmung sind sie besonders heftig Sturm gelaufen. Dann hätten Unternehmen weiter in so dreister Weise diskriminieren dürfen. Dann hätten Frauen weiter nur im Alleingang mit hohem persönlichem Arbeitsplatzrisiko gegen ungerechte Löhne klagen können.
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig unser jahrelanger Einsatz für das Antidiskriminierungsgesetz – jetzt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz genannt – gewesen ist. Auch wenn die große Koalition noch viele Verwässerungen im AGG vorgenommen hat, hat sich eines der Kerninstrumente des Gesetzes, das kollektive Klagerecht von Betriebsräten, gestern eindrucksvoll bewährt.
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