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NR. 0282 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 7. März 2007
Zwangsverheiratungen: Große Koalition lässt die Opfer im Regen stehen
Zur heutigen Ablehnung des Antrag der grünen Fraktion "Zwangsverheiratung bekämpfen – Opfer schützen" (Drs.16/61) in den Parlamentsausschüssen, erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin, und Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher:
Heute hat die große Koalition einen politischen Offenbarungseid geleistet: Nach jahrelangem Hin und Her und unzähligen Krokodilstränen für die Opfer von Zwangsverheiratung und Gewalt will sie den betroffenen Frauen keinerlei Hilfestellung geben. Opfer von Zwangsverheiratung sollen keine Rückkehroption nach Deutschland bekommen, wenn sie zur Verheiratung ins Ausland verschleppt wurden. Ebenfalls soll es kein erleichtertes eigenständiges Aufenthaltsrecht für in Deutschland zwangsverheiratete Frauen geben.
Der beste Weg, um in Deutschland lebende Migrantinnen vor einer Heiratsverschleppung zu schützen, besteht darin, ihre aufenthaltsrechtliche Situation zu verbessern. Darin waren sich alle Sachverständigen bereits auf der Fachanhörung im Sommer 2006 einig. Die Vorschläge, die wir Grünen in unserem Antrag dazu vorgelegt hatten, wurden daher einhellig von ihnen begrüßt.
Nicht nur, dass die Koalition heute gegen unseren Antrag gestimmt hat, sie hat sich auf einen Gesetzesentwurf zum Aufenthaltsänderungsgesetz geeinigt, in dem sich entgegen der Ankündigung der Integrationsbeauftragten und der Frauenpolitikerinnen keinerlei gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation der Betroffenen finden. Dies ist ein Skandal.
Alles, was der Koalition in diesem Gesetzentwurf einfällt, sind drastische Zuzugsbegrenzungen beim Ehegattennachzug unter dem Label "Verhinderung von Zwangsverheiratung".
Ehegattennachzug soll erst ab 18 Jahren gestattet werden. Vor allem das Vorweisen ausreichender Deutschkenntnisse vor der Einreise dürfte für die nachziehenden Ehegattinnen und –gatten aber zum Problem werden. Die Koppelung des Nachzuges von Ehegatten zu Ausländern und Deutschen an die an das Vorhandensein einfacher Sprachkenntnisse verhindert keine Zwangsehen, sondern verzögert lediglich den Nachzug des Ehegatten und damit auch der Kinder gegebenenfalls um mehrere Jahre. In Deutschland deutsch zu lernen, wäre für alle Beteiligten wesentlich einfacher. Diese Regelung ist damit integrations-, familien- und frauenpolitisch kontraproduktiv.
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