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NR. 0249 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 28. Februar 2007
Urteil des Bundesverfassungsgerichts unbefriedigend - Fortpflanzungsmedizingesetz notwendig
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Finanzierung der künstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen erklären Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist unbefriedigend, da es eine Ungleichbehandlung von Frauen fortschreibt. Gleichzeitig hat das Gericht deutlich gemacht, dass dem Gesetzgeber nicht verwehrt sei, nichteheliche Paare in diese Regelung zur Mitfinanzierung einzuschließen.
Frauen sollten genau prüfen, ob sie sich den zum Teil sehr invasiven und mit Nebenwirkungen behafteten Methoden der künstlichen Befruchtung tatsächlich unterziehen wollen oder nicht. Laut Bundesverfassungsgericht sind solche Maßnahmen keine Krankheitsbehandlung.
Die Fortpflanzungsmedizin ist in vielen Bereichen gesetzlich nicht geregelt, beziehungsweise die existierenden Regelungen sind völlig zerstreut, zum Beispiel im SGB V, dem Embryonenschutzgesetz, und zukünftig im Arzneimittelgesetz zu finden.
Notwendig ist ein Fortpflanzungsmedizingesetz, in dem die Regelungen zusammengefasst werden und offene Punkte geregelt werden. Darunter fallen aus unserer Sicht unter anderem der Zugang aller Frauen – verheiratet, verpartnert und unverheiratet – zu den Methoden der Fortpflanzungsmedizin, Regelungen zur Samen- und Eizellspende, die Verankerung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, Verbot der fremdnützigen Eizellspende zum Beispiel für Forschungszwecke aufgrund der Risiken für die Spenderin sowie Regelungen über Untersuchungen im Rahmen von Schwangerschaften.
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