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Anhörung Rente mit 67: Ziel verfehlt

NR. 0236 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 26. Februar 2007

Anhörung Rente mit 67: Ziel verfehlt

 

Zur Rente mit 67 erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:

 

Die Anhörung des Deutschen Bundestages hat es gezeigt: Kein Sachverständiger befürwortet die Einführung einer neuen abschlagfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Sie haben Zweifel, ob eine solche Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann.

 

Das Gesetz verstößt gegen die Teilhabeäquivalenz im Rentenrecht. Wer ab 20 Jahren Versicherungsbeiträge entrichtet, kann mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen, wer ab 22 Jahren ins Berufsleben eintritt und die gleichen Rentenanwartschaften erworben hat, kann erst mit 67 in Rente gehen oder muss Abschläge hinnehmen. Aber unabhängig davon: Eigentlich ging es der Regierung mal darum, Beschäftigte in besonders belastenden Berufen zu schützen, weil sie es schwerer haben, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten. Diese Beschäftigten haben aber von der neuen Rente nichts. Dachdecker etwa gehen heute im Durchschnitt mit 50 Jahren in Rente. Auch Frauen werden viel seltener als Männer eine solche Rente beantragen können. Zahlen für die neue Rente müssen aber auch sie.

 

Die Regierung betreibt Besitzstandswahrung und belohnt jene, die bereits besser gestellt sind: Wer hat, dem wird gegeben. Diejenigen, die am meisten Schutz gegen Verarmung im Alter bräuchten, werden benachteiligt. Wir fordern aus diesem Grund, dass die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente bei 63 Jahren belassen und nicht angehoben wird. Das befürwortet auch die Deutsche Rentenversicherung.

 

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass sehr viel mehr für die Gesundheitsförderung und Weiterbildung in den Betrieben getan werden muss, wenn Ältere bessere Beschäftigungschancen haben sollen.



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