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NR. 0126 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 1. Februar 2007
Recht auf selbstbestimmtes Leben für Transsexuelle verwirklichen
Zur Einbringung eines Entwurfes zur Reform des Transsexuellengesetzes erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin:
Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 muss endlich auch das veraltete deutsche Transsexuellengesetz entrümpelt werden. Wir haben als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur umfassenden Reform des Transsexuellengesetzes in den Bundestag einbracht.
Das Transsexuellengesetz (TSG) stammt aus dem Jahr 1981. Viele seiner Vorschriften haben sich als zu restriktiv erwiesen. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht seitdem in fünf Entscheidungen Regelungen des TSG korrigiert, um den Grundrechten von Transsexuellen Rechnung zu tragen.
Wir wollen bürokratische Hürden für transsexuelle Menschen, die ihren Vornamen oder ihre Geschlechtszugehörigkeit amtlich ändern wollen, beseitigen. Der Zwang zur Operation für die Änderung des Personenstandes soll entfallen. Auch muss allen transsexuellen Menschen die Möglichkeit offen stehen, eine rechtlich abgesicherte Partnerschaft einzugehen. Verheiratete, die personenstandsrechtlich ihr Geschlecht ändern wollen, sollen nicht mehr zur Scheidung gezwungen werden. In Umsetzung des jüngsten einschlägigen Verfassungsgerichtsurteils wollen wir auch hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern den Zugang zum Transsexuellengesetz eröffnen.
Es geht darum,die tatsächliche Vielfalt von Identitäten zu akzeptieren und transsexuellen Menschen ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Der Gesetzgeber muss die Grundrechte von Transsexuellen sichern, anstatt ihnen das Leben zu erschweren.
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