NR. 1626 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 13. Dezember 2006
SPD und CDU/CSU rücken von Lebenspartnerschaften ab
Zu der heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss über das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin, und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
Private Vorsorge für das Alter wird in Zukunft immer wichtiger. Der Staat ist in der Pflicht, die Menschen dabei nach Kräften zu unterstützen. Deshalb ist es richtig, dass Lebensversicherungen, die der Vorsorge für das Alter dienen, besonders geschützt werden.
Falsch ist es, Lebenspartnerschaften diesen Schutz vorzuenthalten. Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und -partner in einer eingetragenen Partnerschaft sorgen füreinander vor, indem sie sich gegenseitig als Begünstigte in Lebensversicherungen eintragen. Die große Koalition akzeptiert den besonderen Schutz solcher Altersabsicherungen anscheinend aber nur bei Eheleuten und hat sich geweigert, eingetragene Lebenspartner ausdrücklich in den Schutz dieser Norm einzubeziehen.
Dass die SPD diesen Schritt mitträgt, ist für uns vollkommen unverständlich. Langsam setzt sich in der großen Koalition der konservative Flügel durch und versucht den historischen Fortschritt der Gleichstellung von Schwulen und Lesben mit Eheleuten zurückzudrehen.
Am Ende wird wieder einmal das Bundesverfassungsgericht aufgerufen sein, für die Gleichheit vor dem Gesetz zu sorgen.
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