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NR. 1414 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 7. November 2006
Karlsruhe macht der Regierung Dampf beim Transsexuellengesetz
Zu der heute veröffentlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellenrecht erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz. Einmal mehr hat Karlsruhe die Rechte transsexueller Menschen gestärkt und bürokratischer Engstirnigkeit eine Absage erteilt. Das Recht auf Änderung des Namens und der Geschlechtszugehörigkeit gilt künftig auch für transsexuelle Ausländer, die in Deutschland leben. Wichtig ist auch, dass das Verfassungsgericht eine enge Frist zur Umsetzung vorgegeben hat.
Jetzt muss die Bundesregierung endlich tätig werden und eine grundlegende Reform des Transsexuellengesetzes in Angriff nehmen. Verschleppen geht nicht mehr! Konzepte liegen längst vor. Wir haben einen Antrag zur umfassenden Neugestaltung des Transsexuellengesetzes in den Bundestag eingebracht. Es geht uns darum, die tatsächliche Vielfalt von Identitäten zuakzeptieren und transsexuellen Menschen ein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu ermöglichen.
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