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NR. 1355 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 25. Oktober 2006
Prostitutionsgesetz: Mangelnde Umsetzung der Länder ist das Problem
Zur heutigen Diskussion der Evaluation des Prostitutionsgesetzes im Frauenausschuss erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Die Evaluation zeigt deutlich: Es gibt ein klares Ja aller Beteiligten zur Notwendigkeit des Prostitutionsgesetzes. Das gilt für die Prostituierten ebenso wie für die BetreiberInnen von Prostitutionsbetrieben, für die Staatsanwaltschaft ebenso wie für die Polizei. Nur eine von 52 befragten Staatsanwaltschaften will zur alten Rechtslage zurück. Eine Wiedereinführung der Sittenwidrigkeit, wie sie von einigen CSU-Mitgliedern weiterhin gefordert wird, ist daher nichts als Bigotterie auf dem Rücken der Prostituierten.
Wir haben von Anfang an das Prostitutionsgesetz nur als ersten Schritt angesehen. Es wurden nur gesetzliche Regelungen vorgenommen, die der Bundestag alleine beschließen kann. Dass das Gesetz bisher in vielen Bereichen seine Wirkung nicht entfalten kann, liegt daran, dass viele Länder, Kommunen und Behörden es nicht umsetzen. So kann es in Bayern nicht zu einem Arbeitsvertrag kommen, weil in diesem Fall die Staatsanwaltschaft wegen Zuhälterei ermittelt – und das trotz eines anders lautenden BGH-Urteils. Zu Recht fordert das Gutachten eine Menge an Nachbesserungen – zum Beispiel Klarstellungen beim Gewerbe- und Baurecht sowie bei der Sperrbezirksverodnung. Dies sind alles Punkte, die wir von Anfang an im Gesetz haben wollten.
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