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Prostitution kein Beruf wie jeder Andere

NR. 1277 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 12. Oktober 2006

Prostitution kein Beruf wie jeder Andere

 

Zu den Aussagen des familienpolitischen Sprechers der Union, Johannes Singhammer, zum Prostitutionsgesetz in der Rheinischen Post erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Die Behauptung des familienpolitischen Sprechers der Union, Johannes Singhammer, das Prostitutionsgesetz mache die Prostitution zu einem "Beruf wie jeder Andere", ist falsch. Selbst einen Blick in das Gesetz zu werfen, kann manchmal hilfreich sein. Das hätte ihn in diesem Fall darüber aufgeklärt, dass mit dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten diesen eine klare Sonderstellung gegenüber anderen Berufen eingeräumt wurde. So dürfen zum Beispiel die Bestimmungen in Arbeitsverträgen für die Prostituierten über Zeit und Ort der Tätigkeit nicht hinausgehen, auch eine Kündigungsfrist für die Prostituierte darf es nicht geben. Die Freier können aus dem Vertrag keine Ansprüche auf sexuelle Leistungen gegenüber den Prostituierten herleiten. Das rot-grüne Prostitutionsgesetz schützt die Prostituierten, nicht aber die Freier oder die Bordellbetreiber. Dafür wurde bewusst der Weg eines einseitig verpflichtenden Arbeitsvertrags gewählt. Aus diesem Grunde bedarf es keiner gesetzlichen Klarstellung, wie Singhammer sie verlangt.

 

Die von Herrn Singhammer erwähnten "ungewollten Folgen des Gesetzes" ergeben sich nicht aus rechtlicher Unklarheit des Prostitutionsgesetzes, sondern daraus, dass zahlreiche Akteure die Umsetzung oder richtige Anwendung des Gesetzes seit Jahren boykottieren – sei es aus ideologischen Gründen oder einfach aus mangelnder Kenntnis des Gesetzes. Das gilt vor allem für Länder wie Bayern, ganze Kommunen, aber auch für Richter oder Arbeitsagenturen. So hat die Bundesagentur für Arbeit bereits kurz nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes ausdrücklich entschieden, keine Vermittlungen in diesem Bereich durchzuführen. Wer versucht, Arbeitslose in die Prostitution zu vermitteln und ihnen mit Leistungskürzungen droht, handelt gegen die klaren Anweisungen der Bundesagentur.

 

Erfreulich ist, dass auch Herr Singhammer erkannt hat, dass das Prostitutionsgesetz nötig ist, um Prostituierte vor Ausbeutung und Abhängigkeit zu schützen. Damit ist er vielen anderen CSU-Abgeordneten eine kluge Erkenntnis voraus. Auf dieser Basis reden wir gerne darüber, mit welcher gemeinsamen Anstrengung wir die tatsächliche Umsetzung des Gesetzes in allen Bundesländern durchsetzen.



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