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NR. 1073 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 4. September 2006
Wichtige Stimme für Frauenrechte wird fehlen
Zu der Rückgabe der Anwaltszulassung durch Seyran Ates erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin, und Dr. Sibyll Klotz, Vorsitzende der bündnisgrünen Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin:
Die Auflösung der Kanzlei und die Rückgabe der Anwaltszulassung durch Seyran Ates bedauern wir sehr. Es ist bestürzend, wenn eine mutige Kämpferin für die Rechte von Frauen aufgibt, weil sie sich nicht mehr genügend geschützt fühlt.
Wenn wir heute öffentlich über Gewalt gegen Migrantinnen, Zwangsverheiratungen und "Ehren"morde diskutieren, dann haben wir das auch Seyran Ates zu verdanken. Sie hat betroffene Frauen nicht nur als Anwältin verteidigt, sondern das – von vielen marginalisierte und ignorierte – Ausmaß der Gewalt gegen sie öffentlich sichtbar gemacht. Das Wegsehen unserer Gesellschaft hat sie offen kritisiert, in ihren Augen verantwortliche Gruppen klar benannt. Seyran Ates war seit vielen Jahren als Sachverständige auf grünen Veranstaltungen präsent und hat uns damit in unserer Politik gegen Zwangsheirat und "Ehren"morde unterstützt.
Wir müssen nun darüber nachdenken, wie Frauen wie Seyran Ates besser geschützt werden können. Das Ausmaß männlicher Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland immer noch immens. Wir dürfen es nicht zulassen, dass dieser wichtige Einsatz für Frauenrechte durch Gewalt verhindert wird.
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