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Lebensschützer machen mobil

NR. 0832 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 27. Juni 2006

 

Lebensschützer machen mobil

 

Zum Unvereinbarkeitsbeschluss einer Anstellung bei der katholischen Kirche mit der Mitarbeit bei der Schwangerenhilfeorganisation Donum Vitae durch die deutschen Bischöfe erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

Nach einer Erklärung der deutschen Bischöfe dürfen Angestellte der katholischen Kirche nicht bei dem in der Schwangerenberatung aktiven katholischen Laienverein Donum Vitae mitarbeiten. Damit haben sich die Hardliner um Benedikt XVI, der schon als Kardinal Ratzinger zusammen mit dem Kölner Kardinal Meisner gegen alle Formen von Konfliktunterstützungen agitierte, durchgesetzt. Bereits Ende der 90er Jahre versuchten diese, die katholische Kirche von jeglicher offener Unterstützung und Beratung ungewollt schwangerer Frauen fernzuhalten. Nachdem die katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen keine gesetzlich geforderten Beratungsscheine mehr ausstellen durften, gründeten engagierte Laiinnen mit Donum Vitae einen Verein, der diese Lücke schloss. Schon 2003 hatte Kardinal Ratzinger die Bischöfe zu einem Unvereinbarkeitsbeschluss der Mitarbeit bei Donum Vitae und katholischer Anstellung aufgefordert, diese hatten sich jedoch zunächst erfolgreich zur Wehr gesetzt.

Was die Donum Vitae-Vorsitzende Rita Waschbüsch tapfer als Klarstellung bezeichnet, ist in Wirklichkeit ein weiterer Angriff der "Lebensschützer" auf die Unterstützung von Frauen in einer schwierigen Konfliktsituation. Bereits am Wochenende war aus den Landesregierungen Sachsen und Thüringen eine Attacke auf die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen erfolgt. Damit wird Frauen in einer Notlage unterstellt, sie handelten leichtfertig, unüberlegt und seien keiner Unterstützung wert. Dieses Zerrbild sollte schnellstmöglich wieder in der Mottenkiste verschwinden. Frauen müssen in einer Notsituation jede Hilfe erhalten, die nötig ist – das sollte eigentlich auch den Bischöfen ein Grundsatz sein. Werdendes Leben kann nicht gegen, sondern nur mit der schwangeren Frau geschützt werden.

 

 

 

 

 



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