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PRESSEMITTEILUNG
NR. 0808 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 22. Juni 2006
Pflege: Frauen wollen Verantwortung abgeben
Zu den Ergebnissen des Fachgespräches zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege am 21. Juni 2006 im Deutschen Bundestag erklären Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin, und Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion:
Mit dem gestrigen Fachgespräch haben wir eine wichtige Zukunftsdebatte eingeleitet.
Der wachsende Hilfe- und Pflegebedarf wird nicht länger über die private Pflegetätigkeit von Frauen gelöst werden können. Frauen, die als private Angehörige pflegen und deshalb ihre Erwerbsarbeit aufgeben, werden dafür immer weniger zur Verfügung stehen. Langjährige private Pflege führt zu Erwerbsverzicht und zu einer unzureichenden eigenständigen Alterssicherung vieler Frauen. Eine Lösung für Alle wird es nicht geben. Wir setzen deshalb auf eine Vielfalt von Strategien:
Zukünftig müssen mehr Aufgaben rund um die Pflege durch professionelle und auch ehrenamtliche Angebote aufgefangen werden. Anbieter von Pflegeleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen werden wachsen, wenn sie ihre Angebote passgenauer und individueller gestalten. Das Interesse an haushaltsnahen professionellen Dienstleistungen ist hoch. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch begrenzt durch eine geringe Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer.
Um den Ausbau von haushaltsnahen Dienstleistungen voranzutreiben, wäre eine Anschubförderung zu erwägen. Gutscheine, die nur bei Gewerbebetriebe einlösbar sind, können für Menschen mit kleinem Einkommen sinnvoller sein als eine Ausweitung von Steuervergünstigungen. "Schwarzarbeit" und "illegale Pflege" würden damit eingedämmt. Die hohe Arbeitslosigkeit von älteren Beschäftigten legt es nahe, auch dieses Potenzial für den Ausbau von professionellen Diensten zu nutzen.
Die Möglichkeit, die Erwerbsarbeit vorübergehend einzuschränken, würde Angehörigen helfen, sowohl ihre Erwerbsziele verfolgen zu können, als auch Pflege zu organisieren und erste Schritte einzuleiten. Dazu brauchen wir ein Pflegezeitgesetz. Von den Betrieben erwarten wir eine größere Bereitschaft, ihren Beschäftigten eine Auszeit zu ermöglichen, wenn die Organisation von Pflege oder eine Sterbebegleitung erforderlich ist.
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