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Stalking: Opfer schützen - ohne Verfassungsbruch

NR. 0619 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 11. Mai 2006

Stalking: Opfer schützen - ohne Verfassungsbruch

 

Anlässlich der parlamentarischen Debatte zum strafrechtlichen Schutz vor Stalking erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Die Opfer von Stalking brauchen Schutz - auch strafrechtlichen. Deshalb begrüßen wir die Schaffung einer Strafnorm gegen "unbefugtes Nachstellen".

 

Die vom Bundesrat geforderte Öffnungsklausel, wonach "ähnlich schwerwiegende Handlungen" als Stalking bestraft werden sollen, lehnen wir aber strikt als viel zu unklar ab. Für falsch halten wir auch, die Stalkingstrafnorm als Privatklagedelikt auszugestalten. Die Opfer wären dann wieder auf sich allein gestellt – ein falsches Signal

 

Wir sind gegen den – neu geplanten - Haftgrund der Deeskalationshaft. Wenn ein Stalker durch seine Handlungen die Rechtsordnung immer wieder schwerwiegend beeinträchtigt, kann er bereits nach geltendem Recht in Haft genommen werden. Dies wird von den Gerichten bei Stalking-Delikten aber nur wenig genutzt. Zu häufig wird die Situation der Opfer nicht ernst genug genommen. Hier zeigt sich eben, dass Schutz vor Stalking mehr sein muss als nur ein Straftatbestand. Ein wirkungsvoller Schutz für Stalkingopfer ist nur möglich, wenn Polizei und Justiz gut geschult sind, und Hand in Hand arbeiten, um auf die Gefahrenlage angemessen reagieren zu können.

 

Eine "vorsorgliche" Inhaftierung ohne Schuldnachweis bei geringfügigen Rechtsverstößen – wie es die geplante Deeskalationshaft bedeuten würde – verbietet aber die Verfassung. Leider scheint Bundesjustizministerin Zypries, entgegen ihrer bisherigen Position, diese verfassungsrechtliche Grenze nun überschreiten zu wollen. Dem werden wir uns entschieden entgegenstellen. Wir sind der Meinung: Eine persönliche Täteransprache durch die Polizei hilft den Opfern sehr viel mehr als eine Deeskalationshaft, nach der die Nachstellungen mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder von vorne beginnen. Wir fordern einen "Aktionsplan Stalking", nach dem die Länder systematische Hilfsstrukturen für Opfer von Stalking aufbauen müssen.

 

Darüber hinaus wollen wir – besser als in den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen beabsichtigt – Journalisten stärker vor Stalkingvorwürfen schützen. Hierzu werden wir in der parlamentarischen Debatte eigene Vorschläge vorlegen.



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